Vertragsrecht / Sachenrecht
- Haben Sie festgestellt, dass das Gelieferte nicht den bestellten Waren entspricht?
- Haben Sie ein Darlehen gewährt, welches nicht zurückzahlt wird?
- Sind Sie mit der durch die Verwaltung Ihres Stockwerkeigentums zugestellten Rechnung nicht einverstanden?
- Lässt Ihr Nachbar gegen Ihren Willen seinen Rhododendron wuchern?
Das Vertrags- und Sachenrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, Mängel an gekauften Sachen geltend zu machen, das ausgeliehene Geld einzufordern, die Rechnung der Verwaltung zurückzuweisen und vom Nachbarn zu verlangen, die Bäume zu schneiden. Ich berate Sie hierzu, verhandle mit der Gegenpartei und reiche bei Bedarf Rechtsschriften an Behörden, Friedensrichterämter oder Gerichte ein.