Das Vertrags- und Sachenrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, Mängel an gekauften Sachen geltend zu machen, das ausgeliehene Geld einzufordern, die Rechnung der Verwaltung zurückzuweisen und vom Nachbarn zu verlangen, die Bäume zu schneiden. Ich berate Sie hierzu, verhandle mit der Gegenpartei und reiche bei Bedarf Rechtsschriften an Behörden, Friedensrichterämter oder Gerichte ein.